Deutsche Amtsgerichte

Heute ist es schon länger als 2 Monate her, dass Dirk Rudolf und ich beim Notar waren und gemeinsam eine Beteiligungs GmbH gegründet haben. Es war das übliche Spiel: Angerufen, Termin ausgemacht, Standard-GmbH-Vertrag genommen, Hingefahren, Unterschrieben, Konto eröffnet, Stammkapital eingezahlt und den Beleg zurück zum Notar gebracht. Das Ganze hat einen Vormittag gedauert inkl. einer halben Stunde Kaffepause während wir auf den Filialleiter der Commerzbank gewartet haben.

Das Problem: Die GmbH ist bis heute noch nicht eingetragen.

Wir wollten unser Firmenkonto bei der Commerzbank eröffnen. Unsere privaten Konten sind bei der Volksbank bzw. Sparkasse. Wir haben also das Geld bar bei den anderen Banken abgeholt und sind dann zur Commerzbank gelaufen und haben dort ein Konto eröffnet. Leider haben wir bei der Kontoeröffnung nicht 2 x 6.250 Euro eingezahlt, sondern nur 1 x 12.500 (also die Hälfte vom Stammkapital zusammen in einer Buchung). Auf der Bestätigung (Kontoauszug der Bank) war logischerweise nur ein Vorgang verbucht.

Dies hat dem Richter vom Amtsgericht Friedberg nicht gefallen. Obwohl im Gesellschafter-Vertrag ganz klar geregelt ist, wer was einbezahlen muss und obwohl bei der Anmeldung (muss man ja extra unterschreiben!) auch nochmals drin steht, wer wieviel eingezahlt hat, wollte er zusätzlich noch eine notariell beglaubigte Bestätigung haben, dass wir jeder unseren Anteil eingezahlt haben.

Also haben wir sowas aufgesetzt, unterschrieben und dem Notar vorbei gebracht. Der hat dies auch umgehend ans Gericht weitergeleitet.

Gestern habe ich beim Notar angerufen und erfahren, dass der zuständige Richter erstmal für die nächsten 2 Wochen im Urlaub sei und sein Vertreter wichtigere Sachen zu tun habe. In den nächsten 2 Wochen brauche ich nicht mit der Eintragung rechnen.

Super. Super Amtsgerichte. Super Deutschland. Macht weiter so!

Jetzt muss ich mir leider schon wieder die Frage stellen, warum ich nicht eine Limited gegründet habe. Solange die deutschen Behörden es hier nicht gebacken bekommen muss man sehen wo man bleibt… wir leben in Europa und ich habe kein Problem damit die Firma in einem anderen Außergewöhnliches Land zu gründen. Ich will mit der Firma Geschäfte machen und mich nicht mit Bürokratie herumärgern…

Heute morgen habe ich dort selber angerufen. Ich war der Meinung, dass man evtl. mit ein bisschen Freundlichkeit schneller zu Ziel kommt. Der Sachbearbeiterin habe ich angeboten alles sofort zu machen, damit die GmbH endlich eingetragen wird. Leider musste Sie mir aber mitteilen, dass die Akte ans Landgericht weitergeleitet wurde und dass gestern ein Brief an den Notar geschickt wurde. Ich solle mich doch bitte an ihn wenden…

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es doch noch wesentlich länger dauern wird als angenommen. Dabei ist es wirklich “nur” eine Standard-GmbH mit einem Standard-Gesellschafter-Vertrag und einem Standard-Firmenzweck. Wirklich nichts Außergewöhnliches…. tja…


Kategorien: Fehler und Lernen, Firma und Projekte
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2 Responses to “Deutsche Amtsgerichte”

  1. Ja, das kenn ich und darüber wird es auch noch einige nette Artikel darüber geben.
    Mein Leidensgang war so ähnlich aber nicht mit einer neuen GmbH sondern einer Sitzverlegung und weiteren Satzungsänderung. Der Notartermin war Mitte Juli. Mal auf den Kalender gucken? Achja , sind ja nur 2 Monate her.
    Da war mal was angedacht, schneller so alles gehen!
    Ne so wird das nix mit dem Gründerland, wenn die
    Bürokraten weiterhin alles blockieren. Die bekomme ja Ihr Geld vom Staat! Von Schnelligkeit haben die nix gehört.

  2. [...] 21.09.07: gerade einen netten Artikel zum gleichen Thema von Ortwin Kartmann gefunden. Link [...]

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